Schadensersatz bei manipulierten VW Diesel-Pkws – wer hat Anspruch auf Entschädigung?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Mai dieses Jahres sein Urteil zum VW-Dieselskandal gesprochen. Demnach muss Volkswagen Betroffenen den vollen Kaufpreis ihres Wagens zurückerstatten – abzüglich eines bestimmten Betrags pro gefahrenen Kilometer. Allerdings gibt es dabei einige Einschränkungen:
- Eigentümer, die ihr Auto nach Bekanntwerden des Abgasskandals von 2015 erworben haben, sollen keinen Anspruch auf Schadensersatz haben.
- Eigentümer von Autos, die schon eine bestimmte Laufleistung absolviert haben (etwa 200.000 Kilometer oder mehr), sollen ebenfalls leer ausgehen.
- Laut BGH Entscheidung vom 30. Juli stehen Käufern keine sogenannten „Deliktzinsen“ zu, also die Verzinsung des Kaufpreises ab dem Zeitpunkt der Zahlung.
Insgesamt gibt es derzeit etwa 60.000 offene Gerichtsverfahren gegen den Autokonzern. Ein Sprecher teilte mit, dass Volkswagen bestrebt sei, die Verfahren im Einvernehmen mit den Klägern möglichst rasch zu beenden.
In einem Vergleich mit der VZBV (Verbraucherzentrale Bundesverband) entschädigte VW bereits 240.000 Fahrzeugeigentümer. Die Summen sind dabei aber wesentlich kleiner, als sie nach dem BGH-Urteil möglich wären.
Bisher ist dem VW-Konzern ein Schaden von 32 Milliarden Euro durch den Dieselskandal von 2015 entstanden. Damit ist er der größte Skandal in der Geschichte der deutschen Autoindustrie.
Hoffnung für geschädigte Fahrzeugeigner durch europäischen Gerichtshof
Die Entschädigungszahlungen von VW könnten sich aber noch weiter erhöhen. Und zwar dann, wenn der Europäische Gerichtshof (EuGH) die von VW eingesetzten Abschalteinrichtungen für illegal erklärt. Denn diese stehen im Verdacht, höhere Abgaswerte im Realbetrieb zu verursachen als bei den Tests.
Die Berliner Rechtskanzlei Goldenstein & Partner vertritt dabei 21.000 Mandanten, die ihren Wagen erst 2016 oder später gekauft haben. Falls die Abschalteinrichtungen von den EuGH-Richtern als illegal erklärt werden, hätten auch Eigentümer von jüngeren Autos Anspruch auf Schadensersatz.
Absatzrückgang durch Corona-Pandemie
Neben dem teuren Dieselskandal macht dem Konzern auch die Coronakrise schwer zu schaffen, die für deutliche Umsatzeinbußen gesorgt hat. Im ersten Halbjahr entstand ein Rückgang von 23 Prozent, was einen Verlust von ca. einer Milliarde Euro bedeutet.
Der Rückgang in der Nachfrage an Neuwagen ist auch in der gesamten Autobranche zu spüren. Vertriebschef Christian Dahlheim schätzt den weltweiten Verlust auf 15 bis 20 Prozent für das Jahr 2020 ein.
In eigener Sache
Wir können den betroffenen VW-Besitzern nicht bei ihren Klage helfen, aber dennoch etwas für ihre Fahrzeuge tun.
Sie haben Motorruckeln oder die Abgaswerte haben sich verschlechtert? Dann empfehlen wir Ihnen z. B. eine günstige Motorinnenreinigung mit Produkten von MOTOR VITAL oder die Zugabe von Diesel Additiven in den Kraftstoff und das Motoröl.
Wenn Sie unsicher sind, beraten wir Sie gerne. Service-Telefon: +49 160 97303020